Bild über Petition

Petition für die Festlegung einer Obergrenze von 100.000 Flüchtlingen in Österreich

Adressat:

Die Petition richtet sich an Bundeskanzler Werner Faymann und die Österreichische Bundesregierung.

Absender:

Parteiobmann Mag. Siegfried Nagl für die Grazer Volkspartei

Petitionstitel:

Für die Festlegung einer Obergrenze der Flüchtlingszahlen in Österreich entsprechend der leistbaren Kapazitäten auf 100.000 Menschen.

Petitionstext:

Die derzeitige Lage in der Flüchtlingskrise ist unverändert dramatisch. Der Zustrom der Flüchtlinge nach Österreich wird auch in näherer Zukunft nicht verebben.

Österreich stand und steht vor einer Kraftanstrengung, wie sie unser Land in der 2. Republik selten meistern musste. Österreich hat dennoch, mit breiter und tatkräftiger Unterstützung der Bevölkerung, seine humanitäre Pflicht hervorragend wahrgenommen.

Ja, wir wollen helfen. Doch auch ein weltoffenes und wohlhabendes Land stößt an die Grenzen seiner Kapazitäten, wenn das Gleichgewicht humaner Aufnahmepolitik und gesellschaftlicher sowie ressourcenbedingter Aufnahmemöglichkeit aus dem Gleichgewicht gerät.

Überfordert man die Integrationsfähigkeit eines Staates, gefährdet man nicht nur die innere Sicherheit, sondern befeuert soziale Spannungen, die unsere Gesellschaft zu spalten drohen. Österreichs Städte und Kommunen können die beschleunigte Dynamik des Flüchtlingsstroms nicht mehr bewältigen. Deswegen muss zum Schutz aller Beteiligten eine Beschränkung bei Asylunterbringungen von maximal 50 Personen pro Quartier eingeführt werden.

Die Sicherheit eines Staates beginnt an seinen Außengrenzen. Bei der derzeit erlebten massiven Störung der gemeinsamen europäischen Grenzsicherungs- und Einwanderungssysteme steht der Staat Österreich in der Pflicht, wieder wirksame Kontrollen an der Grenze einzusetzen, um unkontrollierte Einreise nach Österreich zu verhindern.

Wird das Asylrecht in so heftigem quantitativen Ausmaß wie derzeit wahrgenommen, ist das mit plötzlichen Kosten für die Bereitstellung von Leistungen und Ressourcen des Staates verbunden. Die Definition einer Obergrenze der Zuwanderung ist daher nicht nur alternativlos, sondern Maßstab für die verkraftbaren Integrationsleistungen eines Staates.

Es besteht zudem keine völker- oder europarechtliche Verpflichtung für den Staat Österreich, eine weltweite Einreiseerlaubnis zur Aufnahme von Flüchtlingen zu gewähren. Die Genfer Flüchtlingskonvention schließt Flüchtlinge aus Ländern mit landesinterner Fluchtmöglichkeit, wie etwa Afghanistan, aus dem Verfahren aus, auch Bürgerkriege sind kein Grund für automatisches Asylrecht nach Genfer Konvention.

Gleichzeitig muss die Bundesregierung die Gesetzeslage in Bezug auf kriminelle Flüchtlinge verschärfen. Das Recht auf ein Asylverfahren in Österreich ist verwirkt, wenn Strafen gegen Flüchtlinge ausgesprochen werden. Wer in Österreich Frauen sexuell belästigt, mit Drogen dealt oder in anderer Form Gesetzesbruch begeht, darf kein weiteres Recht auf Aufenthalt in unserem Land mehr haben.

Die bislang getroffenen Maßnahmen der Bundesregierung zur Beherrschung der Flüchtlingskrise sind nicht ausreichend.

Die Bundesregierung hat nicht nur die Möglichkeit, sondern die Pflicht, zum Schutze des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger tätig zu werden und eine Festlegung und Durchsetzung von nationalen oder europäischen Obergrenzen zu fordern.

Wir fordern daher Bundeskanzler Werner Faymann und die Bundesregierung auf:
  • auf europäischer Ebene für die Sicherung der EU-Außengrenzen einzutreten,
  • bis zur Sicherung der EU-Außengrenzen eine wirksame Einreise- und grenzkontrolle an der österreichischen Staatsgrenze zu gewährleisten und die Staatsgrenzen wirksam zu schützen,
  • Asylunterbringungen mit maximal 50 Personen pro Quartier zu begrenzen,
  • eine klare und dauerhafte Kontingentierung mit einer Obergrenze von 100.000 Flüchtlingen einzurichten. Damit ist gewährleistet, dass sich nicht mehr als 100.000 Flüchtlinge gleichzeitig im Bundesgebiet aufhalten dürfen.

Bild über Petition

Bereits

Unterstützer

Unterschreiben Sie jetzt.

* Pflichtfelder